Betreiben von Blisterzentren


Das Betreiben eines Blisterzentrums ist die umfangreichste Form der Verblisterung. Dafür benötigt der Apotheker eine Herstellerlaubnis nach §13 AMG. Das Blisterzentrum wird dabei als Produktionsbetrieb gesehen und unterliegt ganz anderen Auflagen als z.B. das Blistern in der Apotheke.

Wir empfehlen Ihnen dazu unser Web2Dose-Modul Blistercenter.


 

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